GRAND GOLF TOUR CLUB

Join the Club – Deine exklusive Mitgliedschaft

Jetzt kostenlos registrieren und exklusive Vorteile sichern:

DEINE VORTEILE:

 

  • Frühzeitige Informationen: 
    Erhalte alle Details zu kommenden GRAND GOLF TOURs – inklusive Daten, Preisen und Highlights – noch vor der offiziellen Bekanntgabe.
    Zudem bekommst Du direkte Informationen, falls ein Platz auf der nächsten Reise kurzfristig frei wird. 

  • Exklusives Vorverkaufsrecht:
    Als Member hast Du bis zu 30 Tagen früher Zugriff auf die Buchung – sichere Dir Dein Wunschabteil, bevor der allgemeine Verkauf startet.
    Für kurzfristig freie Plätze auf der nächsten Reise hast Du bis zu zwei Tage Vorkaufsrecht.

  • Besondere Überraschungen:
    Dazu gibt es nette Goodies und Aktionen – nur für Mitglieder. 

Es begann mit einer verrückten Idee.

"Einmal mit einem ganzen Zug von ROVOS RAIL als Extrafahrt quer durch Südafrika reisen und die schönsten Golfplätze spielen!"
Diese verrückte Idee von 2022 wurde nach drei Jahren Projektarbeit 2025 Realität - und ist nun wohl eine der exklusivsten Golfreisen Afrikas.
Golf, Natur, Luxus und die einzigartige Gastfreundschaft des Teams von ROVOS RAIL machen diese Reise zu einem einmaligen, unvergesslichen Erlebnis.

Aktuell planen wir bis auf weiteres jährlich eine bis zwei exklusive Extrafahrten mit ROVOS RAIL.

"Werde Mitglied im GRAND GOLF TOUR CLUB und sichere Dir Deinen Platz auf einer der nächsten Reisen...."

GRAND GOLF TOUR CLUB – Clubrichtlinien

Stand: September 2025
Rechtsform: Kein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB – der Club ist eine unverbindliche Interessengemeinschaft, betrieben von der GRAND GOLF TOUR GmbH.


1. Zweck des Clubs

Der GRAND GOLF TOUR CLUB dient dazu, golfinteressierte Personen regelmässig über aktuelle und zukünftige Golfreisen, Events und Angebote der GRAND GOLF TOUR GmbH zu informieren.
Mitglieder erhalten zudem ein 30-tägiges Vorkaufsrecht auf ausgewählte Reisen, bevor diese öffentlich buchbar sind.


2. Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft ist kostenlos und steht allen interessierten Personen offen.
  • Die Anmeldung erfolgt freiwillig über das Online-Formular.
  • Eine Mitgliedschaft kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden (z. B. durch Abmeldung vom Newsletter).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme oder Beibehaltung der Mitgliedschaft.


 

3. Leistungen des Clubs 

  • Mitglieder erhalten regelmässige Informationen (z. B. per E-Mail-Newsletter) über Reisen, Specials und Veranstaltungen.
  • Das Vorkaufsrecht gewährt die Möglichkeit, Reisen bis zu 30 Tage vor der öffentlichen Ausschreibung zu buchen, solange Plätze verfügbar sind.
  • Der Club selbst führt keine eigenen Veranstaltungen oder Reisen durch – sämtliche Leistungen erfolgen über die GRAND GOLF TOUR GmbH. 

4. Haftung

Der Club übernimmt keine Haftung für Änderungen, Verfügbarkeiten oder Druckfehler.
Alle Angebote und Reisen erfolgen gemäss den jeweiligen Reisebedingungen von ROVOS RAIL, der GRAND GOILF TOUR GmbH oder anderen Leistungsträgern.


5. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Verwaltung der Mitgliedschaft und zur Information über Clubangebote verwendet.
  • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung von Reisen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
  • Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
  • Mitglieder können jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten verlangen (Kontakt siehe unten).


6. Kommunikation

Mit der Anmeldung erklären sich Mitglieder einverstanden, Informationen per E-Mail oder andere elektronische Kanäle zu erhalten.
Die Abmeldung ist jederzeit über den Abmeldelink oder per Mitteilung an den Absender möglich.


7. Änderungen

Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Clubrichtlinien jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form mitgeteilt.


8. Kontakt

Verantwortlich:
GRAND GOLF TOUR GmbH
Villbergstrasse 17, CH-8627 Grüningen
www.GRANDGOLFTOUR.ch

9. Rechtsstellung

Der GRAND GOLF TOUR CLUB ist kein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, sondern eine freiwillige Interessengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Es entstehen keine vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Betreiber.